Betriebsanweisungen Rechtssicher erstellt und dokumentiert!
Unsere praxiserfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit erstellen für Ihr Unternehmen alle benötigten Betriebsanweisungen!
Inklusive einer rechtssicheren Komplettdokumentation!
Unsere Leistungen im Überblick:
- Erstellung einer Bedarfsanalyse
- Erstellung aller notwendigen Betriebsanweisungen
- Abgleich der fertigen Betriebsanweisungen im Unternehmen
- Einweisung der Führungskräfte im Umgang mit Betriebsanweisungen
- Erstellung einer rechtssicheren Komplettdokumentation
- Übergabe der Daten in Datei- und Papierformat
- Sicherstellung der Rechtssicherheit gegenüber den Behörden!
Informationen und Antworten
1. Akkordeon
Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine grundlegende Unternehmerpflicht.
Die Pflichten ergeben sich aus:
- dem Arbeitsschutzgesetz
- der Betriebssicherheitsverordnung
- der DGUV Vorschrift 1
- der Gefahrstoffverordnung
Weitere konkrete Verpflichtungen ergeben sich aus fachspezifischen Unfallverhütungsvorschriften, in denen auf den jeweiligen Anwendungsfall, weitere Betriebsanweisungen gefordert werden.
2. Akkordeon
Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Unternehmers von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen an seine Beschäftigten mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Betriebsanweisungen regeln, wie ein Beschäftigter am Arbeitsplatz mit einer Maschine, einem Fahrzeug oder mit Gefahrstoffen umgehen muss. Dadurch wird das Erreichen des Arbeitsergebnisses und die sichere Durchführung der Arbeiten in der Arbeitsumgebung sicher gestellt.
Auch für Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe müssen Betriebsanweisungen vorhanden sein.
Betriebsanweisungen müssen überschaubar, verständlich und zugänglich sein und sie müssen von allen Beschäftigten gleichermaßen verstanden werden.
3. Akkordeon
Es gibt hauptsächlich zwei Sorten von Betriebsanweisungen. Diese unterscheiden sich durch ihre Farbgebung. Betriebsanweisungen für Maschinen haben einen blauen und die für Gefahrstoffe einen orangen Rahmen.
Die Inhalte einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe enthalten Angaben über:
- die Tätigkeit des Mitarbeiters,
- den Anwendungsbereich des Gefahrstoffes,
- die Gefahren für Mensch und Umwelt,
- die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln,
- das Verhalten im betrieblichen Ereignisfall,
- die Erste-Hilfe-Maßnahmen,
- die sachgerechte Entsorgung der Gefahrstoffabfälle,
- Gefahrensymbole, Warn-, Gebots- oder Verbotszeichen.
Die Inhalte einer Betriebsanweisung für Maschinen enthalten Angaben über:
- den Anwendungsbereich,
- die Gefahren für Mensch und Umwelt bei der Arbeit,
- die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln beim Umgang mit der Maschine,
- das Verhalten bei Unfällen - Erste-Hilfe-Maßnahmen,
- die Instandhaltung der Maschine,
- die Entsorgung von Abfällen,
- die Folgen bei Nichtbeachtung der Betriebsanweisung,
- Warn-, Gebots- und Verbotszeichen.
4. Akkordeon
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Experten für die Erstellung von Betriebsanweisungen, für alle gesetzlichen Vorgaben. Durch unsere Leistung werden Sie und Ihre Führungskräfte komplett um diese "Pflicht" entlastet. Wir übernehmen für Sie die Erstellung aller Betriebsanweisungen und Erläutern Ihren Führungskräften den Inhalt und den Umgang mit den Betriebsanweisungen.
Ihr Nutzen:
- Sie sparen Zeit und bares Geld
- Sie erhalten alle betrieblich benötigten Betriebsanweisungen
- Unsere Betriebsanweisungen sind arbeitsplatzbezogene Unterweisungsvorlagen
- Sie erhalten eine Komplettdokumentation
- Sie bekommen alle Dokumente in Datei- und Papierformat
- Sie erhalten Rechtssicherheit gegenüber den Behörden