Prüfung von elektrischen Medizingeräten und Pflegebetten

Sicherheit für Ihre Patienten und Mitarbeiter nach DGUV Vorschrift 3

Medizinische Geräte haben in der Behandlung und Diagnostik einen großen Stellenwert. Da medizinische Geräte oft Kontakt zum Patienten auf der Haut oder teilweise sogar unter der Haut haben, müssen diese Geräte einen besonders hohen Sicherheitsstandard aufweisen. Dies gilt um so mehr, da bei selbst kleine Fehler ein Risiko darstellen können.

Nicht nur der elektrische Strom, sondern auch die erhöhte Beanspruchung der Geräte und die Umgebungseinflüsse stellen hier ein Risiko dar, die auf die medizinische Geräte einwirken.

Umso wichtiger ist es, zum Schutz der Mitarbeiter und auch der Patienten, die medizinischen Geräte und Pflegebetten regelmäßig auf ihren sicheren Betrieb zu überprüfen.

Unsere fachkundigen Mitarbeiter führen die Prüfung Ihrer medizinischen Geräte und Ihrer Pflegebetten sorgfältig durch und fertigen eine rechtssichere Dokumentation an. So sind sowohl Ihre Mitarbeiter als auch Ihre Patienten optimal geschützt, aber auch Sie als Arbeitgeber haben einen rechtlichen Nachweis, dass Sie sich um den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Pflegebetten gekümmert haben.

Die DGUV Vorschrift 3 Prüfung von elektrischen Medizingeräten und Pflegebetten dürfen nur von speziell dafür geschulten Elektrofachkräften durchgeführt werden.

Beispiele für ortsveränderliche Geräte

Medizinische Geräte finden sich oft in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen aber auch in Fitnessstudios. Aber nicht alle Geräte in Klinken sind automatisch Medizingeräte.

Nur wenn ein elektrisches Gerät eines der unten aufgezählten Symbole auf dem Typenschild hat zählt es als Medizinprodukt gemäß der Medizinproduktebetreiberverordung (MPBetreibV) und muss nach der DIN VDE 0751-1 geprüft werden.

Typenschild B

Typ B

Typenschild B für Medizinische Geräte

Typenschild BC

Typ BC

Typenschild BC für Medizinische Geräte

Typenschild CF

Typ CF

Typenschild BC für Medizinische Geräte

Operations Saal

Prüfung von elektrischen Medizingeräten

Als Arbeitgeber im medizinischen Bereich müssen Sie die Sicherheit und Funktionsfähigkeit von elektrischen Medizingeräten und Pflegebetten gewährleisten.

Diese Betriebsmittel unterliegen der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) und der DGUV Vorschrift 3. Auf diesen Grundlagen müssen diese elektrischen Betriebsmittel regelmäßig auf Funktions- und Sicherheitsmängel überprüft werden.

Der Prüfungsumfang von elektrischen medizinischen Betriebsmitteln wird in der DIN VDE 0751-1, der DIN EN 62353 sowie vom Hersteller festgelegt. Die Prüfungen dürfen nur von speziell ausgebildeten fachkundigen Personen, mit geeichten und zugelassenen Messgeräten durchgeführt werden.

Prüfung vom Spezialisten

  • Damit ihre Mitarbeiter und Patienten den optimalen Schutz genießen können und Sie als Unternehmer rechtssicher ausgestellt sind, übernehmen wir für Sie die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 für Sie. Durch unsere Prüfkonzepte bieten wir Ihnen mit minimalen Aufwand die maximale Sicherheit.

  • Wir erfassen alle Ihre elektrischen medizinschen Geräten und Pflegebetten, inventarisieren diese für Sie und führen die DGUV Vorschrift 3 Prüfung rechtssicher aus. Die Prüfungen werden detailliert protokolliert. Alle geprüften Betriebsmittel erhalten einen Barcode zur eindeutigen Identifikation und ein Prüfsiegel. Vorhandene Mängel werden von uns gesondert erfasst und mit Ihnen durchgesprochen.

  • Durch unsere Erfahrung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen können wir uns optimal auf Ihre Bedürfnisse einstellen und vermeiden unnötige Störungen.

  • Unsere Mitarbeiter sind zertifizierte Elektrofachkräfte und nach der TRBS 1203 „zum Prüfen befähigte Personen“.

E-Marke Buchstabenmarke

Als Mitglied des Fachverbandes Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen (FEH NRW) ist B&K NRW-Arbeitsschutz bestens mit den E-Handwerks-Innungen in ganz NRW vernetzt und dadurch immer auf dem neuesten Stand im Bereich der Elektro- und Informationstechnik. So garantieren wir Ihnen einen E-Check, der stets den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Unsere Prüfschritte bei der DGUV V3-Prüfung im Einzelnen

1

Sichtprüfung

Zuerst werden, die elektrischen medizinischen Betriebsmittel auf äußere Mängel und Beschädigungen überprüft.

2

Messung

Gemessen und dokumentiert werden die Schutzleiterwiderstände, die Isolationswiderstände, die Ableitströme, die Ersatz-Patientenableitströme, die Ersatz-Geräteableitströme und das Ergebnis der Seitengitterüberprüfung.

3

Funktionsprüfung

Zum Schluß wird das medizinische Betriebsmittel im Rahmen einer Funktionsprüfung auf den sicheren Betrieb getestet.

Dokumentation

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Teilprüfungen erfolgreich nach den normativen Vorgaben abgeschlossen sind und die vorgegebenen Grenzwerte einhalten sind. Die durchgeführte Prüfung wird rechtssicher dokumentiert und Sie erhalten das Prüfprotokoll zu dem jeweiligen medizinischen Betriebsmittel.

DGUV V3 Prüfungen bei B&K NRW-Arbeitsschutz

Wir sind als Prüfdienstleister seit über 10 Jahren auf dem Markt und haben einen breiten Erfahrungsschatz was die Prüfdienstleistungen, aber auch die Abläufe und die Kundenbedürfnisse angeht. Durch unsere Erfahrungen in allen Betriebsgrößen und Branchen, können wir auch für Sie die eine optimale und störungsfreie Durchführung gewährleisten. Als spezialisiertes Unternehmen haben wir die Abläufe der Prüfungen genau abgestimmt und können Ihnen dadurch auch einen atraktiven Preis anbieten. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften, können Sie von uns eine störungsfreie, rechtssichere und kostenatraktive Prüfung erwarten.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

E-Check vom Meisterbetrieb

Bei den Prüfungen setzten wir auf Qualität, Erfahrung und Fachkompetenz. Dementsprechend setzten wir nur Elektromeister und Elektrofachkräfte für die Überprüfung Ihre elektrischen ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel ein. Unsere Mitarbeiter sind mit modernster und geeichter Messtechnik ausgerüstet und werden regelmäßig durch Qualifizierungen auf dem neusten Stand der Technik gehalten.

Rund um die Uhr für Sie da

Wir sind 365 Tage und 24 Stunden am Tag für Sie im Einsatz und stellen uns auf Ihre Bedürfnisse im Unternehmen ein. Dabei unternehmen wir alles um Ihre Ausfallzeiten so gering wir möglich zu halten.

Vom Planungsgespräch bis zur Durchführung, Sie haben immer feste Ansprechpartner vor Ort und bei uns im Office.

Keine verstecken Kosten

Bei B&K NRW-Arbeitsschutz erhalten Sie bei allen DGUV V3 – Prüfungen Festpreise für Geräte, Verteilungen, Maschinen, etc.. Dadurch können wir Ihnen eine 100% transparente Preisgestaltung bieten. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten die während oder nach der Prüfung anfallen.

Die Abrechnung erfolgt immer nach Leistung, das heißt wir rechnen immer nur die tatsächlich geprüften Stückzahlen ab. Jegliche Planungszeit, Beratungsgespräche oder Rüstzeiten sind dabei für Sie immer inklusive.

Reaktionsschnell

Sie benötigen kurzfristig Elektroprüfungen? Kein Problem! Bei B&K NRW-Arbeitsschutz ist die Beratung immer umgehend und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein individuelles auf Sie angepasstes Angebot.

Kurzfristige Prüftermine und eine schnelle Dokumentation sind bei uns garantiert. Setzen Sie sich gerne mit uns für eine kostenlose Beratung in Verbindung.

Terminüberwachung Ihrer Prüfzyklen

Jede VDE Prüfung hat individuelle Prüfintervalle; da kann man leicht mal den Überblick verlieren. Durch unseren Erinnerungsservice kann Ihnen dies nicht mehr passieren. Völlig kostenfrei erinnern wir Sie rechtzeitig wenn bei Ihnen einer Ihren Prüfzyklen ausläuft und vereinbaren, wenn gewünscht, direkt einen neuen Prüftermin für die bevorstehenden DGUV-V3 Prüfungen. So können Sie sicher sein, dass Sie keine Frist mehr verpassen und bleiben rechtssicher.

Häufige Fragen zur Prüfung von elektrischen Medizingeräten und Pflegebetten (FAQ)

Der Unternehmer ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Er hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden.

Die Pflicht der Unternehmer ist in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – „Grundpflichten der Unternehmer“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – § 5 Abs. (1) § 14 Abs. (2) „sichere Arbeitsmittel“
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – DGUV Vorschrit 3 „Sicherheit elektrische Betriebsmittel“
  • Medizinprodukte–Betreiberverordnung (MPBetreibV) – „Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten“

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung § 5 (1) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die sicher sind. Weiter heißt es im § 14 (2) der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsmittel die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigen führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend prüfen zu lassen.

Zudem fordern Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, in der DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Vorschrift 4, von den versicherten Betrieben, elektrische ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel / Anlagen zu prüfen, um die Beschäftigen vor Gefährdungen zu schützen.

Bei Medizingeräten und Pflegebetten kommt zusätzlich noch hinzu das die Patieten oft gesundheitlich angeschlagen sind und darauf besonders angewiesen sind, dass die Schutzmaßnahmen funktionieren.

Da viele Brände (31% = häufigste Brandursache) immer noch auf defekte Elektrogeräte und Elektroanlagen zurückzuführen sind, fordern Versicherer, die fachgerechte Prüfung elektrischer Betriebsmittel innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume ein.

Zusammenfassend reduzieren DGUV-V3 Elektroprüfungen, Personen- und Sachschäden und sind ein wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.

Laut DGUV Vorschrift 3 sind „elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen.“
In der Regel werden die elektrischen Betriebsmittel in Kategorien unterteilt:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – alles was ein Stecker hat und leicht bewegt werden kann.
  • Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel – fest angeschlossene, montierte und schwer zu bewegende elektrische Geräte
  • Elektrische Anlagen – Gebäudeinstallationen und Maschinen
  • Lichtbogenschweißgeräte
  • Medizingeräte und Pflegebetten
  • Ladepunkte

Ortsveränderliche Geräte sind zum Beispiel:
Computer, Drucker, Tischlampen, Steckerleisten, Wasserkocher, Bohrmaschinen, Kabeltrommel…

Ortsfeste Geräte sind zum Beispiel:
Durchlauferhitzer, Kühlschrank, Herd, Spülmaschine, Dunstabzugshaube…

Elektrische ortsfeste Maschinen sind zum Beispiel:
Kreissäge, Presse, CNC Maschine, Fertigungsstraßen…

Elektrische Anlagen sind zum Beispiel:
Sicherungskästen, Steckdosen, Deckenbeleuchtung, Alarmanlagen…

Dir Prüffrist von Medizingeräten hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab. Es gibt aber auch Empfehlungen der DIN VDE 0751-1 EN 62353. Diese VDE Norm empfiehlt das die Prüfung von Medizingeräte alle 6 bis 36 Monate durchzuführen. Bei bestimmten Medizingeräten wird auch ein maximaler Zyklus von 24 Monate empfohlen.

Bei Pflegebetten haben sich jährliche bis maximal 2 jährliche Prüfintervalle gemäß der DIN VDE 0751-1 bewährt.

Die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) wird vom Hersteller vorgeschrieben und ist nach Hersteller Angaben durchzuführen. Die STK darf nur von Personen durchgeführt werden, die mit dem Betrieb und der Wartung der Geräte vertraut und vom Hersteller dafür geschult wurden.

In diese Kategorie fallen Geräte wie zum Beispiel Defibrillatoren, EKG-Geräte, Reizstromtherapiegeräte, Laser und Dialysegeräte (Anlage 1 Medizinprodukte-Betreiberverordnung).

Ziel der STK ist, festzustellen, ob das Gerät zum Zeitpunkt der Prüfung funktionsfähig und sicher ist und ob zu erwarten ist, dass dieses Gerät auch bis zur nächsten Überprüfung noch den Anforderungen der MPBetreibV entspricht.

Auch der Prüfzyklus wird bei der STK vom Hersteller vorgeschrieben.

Die messtechnische Kontrolle (MTK) entspricht der Eichung eines Gerätes.

Dies betrifft alle Geräte der Anlage 2 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, kann aber auch für Geräte gelten die nicht in der Anlage 2 aufgelistet sind, die MTK aber vom Hersteller gefordert ist. Dazu gehören zum Beispiel: Blutdruckmessgeräte, Ergometer, elektrische Thermometer, Augentonometer etc.

Ziel der MTK ist es, festzustellen, ob das Medizinprodukt die zulässigen maximalen Messabweichungen (Fehlergrenzen), die vom Hersteller in der Gebrauchsanweisung angegeben sind, einhält.

Die Frist zur MTK beläuft sich nach Herstellerangaben ist aber spätestens alle 2 Jahre durch eine Fachkundige Person durchzuführen.

Beide Prüfungen sind unabhängig von der VDE Prüfungen (DGUV Vorschaft 3 Prüfungen) werden aber oft zusammen durchgeführt insbesondere bei der Sicherheitstechnische Kontrolle von vorgeschrieben.

1. Beauftragung

Nach Auftragserteilung kontaktieren wir Sie kurzfristig um einen individuellen Prüfungszeitraum festzulegen.

2. Einsatzplanung

Nachdem der Prüftermin festgelegt ist, klären wir mit Ihnen, den organisatorischen Ablauf z.B. Arbeitszeiten, Ansprechpartner, Prüfzyklen, Standorte u.s.w.. Ein von uns vorbereitetes Rundschreiben, zur Information Ihrer Mitarbeiter, ermöglicht einen reibungslosen Ablauf der Elektroprüfung.

3. Prüfungsdurchführung

Zum vereinbarten Prüftermin führen unsere Elektrofachkräfte selbstständig die Prüfarbeiten durch. Dabei werden alle elektrischen Geräte einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgt nach den DIN VDE Bestimmungen mit geeichten Messgeräten.

4. Auswertung

Nach erfolgreicher Durchführung der DGUV-V3 Prüfung dokumentieren und werten unsere Prüftechniker die Ergebnisse aus. Sie erhalten einen detaillierten, rechtssicheren, Prüfbericht mit der Möglichkeit, auf einen Blick eine Übersicht der Ergebnisse zu bekommen.

5. Terminüberwachung

Die Ergebnisse Ihrer Prüfung archivieren wir in unserem System. Wir übernehmen für Sie die Terminverfolgung der Wiederholungsprüfungen und melden uns rechtzeitig bei Ihnen.