Prüfung von Schweißgeräten

Lichtbogenschweißeinrichtungen gehören nicht zu den „normalen“ Geräten wie zum Beispiel Wasserkocher, Monitore oder Kabeltrommeln. Lichtbogenscheißeinrichtungen haben aufgrund Ihrer höheren Gefährdung auch umfassendere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einem elektrischen Schlag beim E-Schweißen. Somit reicht eine DGUV V3 Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 nicht mehr aus und ist unzulässig.

Die Wiederholungsprüfung von Lichtbogenschweißgeräten hat nach der DIN VDE 0544-4 (EN 60974-4:2007) zu erfolgen. Um die anspruchsvollen Prüfungen durchführen zu können ist ein spezielles Messgerät, Messequipment und Erfahrung notwendig. Nur so werden Beschädigungen am Schweißgerät festgestellt und die Sicherheit für das Bedienpersonal gewährleistet.

Welche Arten von Lichtbogenschweißen gibt es?

  • MSG (MIG/MAG) Schweißen

  • Plasmaschweißen

  • Unterpulverschweißen

  • Elektroschlackeschweißen

  • Bolzenschweißen

  • WIG Schweißen

Männer schweißen

Unsere Leistungen werden ausschließlich von qualifiziertem Fachpersonal mit modernster und geeichter Messtechnik durchgeführt. Auf Wunsch prüfen wir Ihre Betriebsmittel auch außerhalb der Kernarbeitszeiten oder am Wochenende.

Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot für die Prüfung Ihrer ortsfesten und ortsveränderlichen Schweißgeräte an!

Regelmäßige Prüfungen schützen Ihr Unternehmen

Setzen Sie auf rechtssichere Prüfungen Ihrer ortsveränderlichen und ortsfesten Schweißgeräte – zu Ihrem Schutz und dem Ihrer Mitarbeiter.

Da von Lichtbogenschweißeinrichtungen eine erhöhte elektrische Gefährdung für den Benutzer ausgeht, erhöhen die Wiederholungsprüfungen die auch in der DGUV Vorschrift 3 (alt BGV A3) und in der Betriebssicherheitsverordnung gefordert werden die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter erheblich und reduzieren Arbeitsunfälle und somit auch Betriebskosten.

Zum anderen zählen Arbeiten mit Lichtbogenschweißeinrichtungen zu den Heißarbeiten und stellen eine erhebliche Brandgefährdung dar. Auch hier ist es wichtig, dass mit sicheren Arbeitsmitteln gearbeitet wird um die Brandgefahr im Unternehmen zu reduzieren.

Da in Deutschland die Prüfungen gesetzlich durch den Staat und die Berufsgenossenschaften gefordert werden, schützen Sie, mit der Durchführung der DGUV V3 Prüfung Ihrer Lichtbogenschweißeinrichtungen als Unternehmen, Ihre Rechtssicherheit.

Ihr Mehrwert durch die Prüfung von Schweißgeräten

  • Optimaler Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen

  • Vermeidung von Arbeitsunfällen durch sichere Schweißgeräte

  • Reduzierung der Brandgefahr in Ihrem Unternehmen

  • Geringere Ausfallzeiten von Ihren Schweißgeräten

  • Prämienvorteile bei vielen Versicherungen

  • Kostenreduzierung durch frühe Mängelbeseitigung

  • Rechtssicherheit gegenüber den Behörden und Berufsgenossenschaften

  • Motivation Ihre Mitarbeiter durch vorbildlichen Arbeitsschutz

E-Marke Buchstabenmarke

Unsere Prüfschritte bei der Schweißgeräte-Prüfung im Einzelnen

1

Sichtprüfung

Bei der Sichtprüfung werden die Steckverbindungen, Netzanschlussleitungen, Schweißleitungen, Lichtbogenbrenner, Melde- und Kontrollleuchten und alle Schalter auf äußerliche erkennbare Beschädigungen kontrolliert.

2

Messung

Gemessen und dokumentiert werden die Schutzleiterwiderstände, die Isolationswiderstände des Eingangs- und Ausgangsstromkreises gegen Körper und gegeneinander, die Schutzleiterströme, Leerlaufspannungen und der Berührungsstrom im Schweißstromkreis gemäß der DIN VDE 0544-4.

3

Funktionsprüfung

Bei der Funktionsprüfung werden alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen auf Funktion geprüft. Dazu gehören; Ein- und Ausschalter, Spannungseinrichtungen, Melde- und Kontrollleuchten und Notschaltereinrichtungen.

Dokumentation

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn alle Teilprüfungen erfolgreich nach den normativen Vorgaben abgeschlossen sind und die vorgegebenen Grenzwerte der DIN VDE 0544-4 und des Herstellers einhalten sind.

Die durchgeführte Prüfung wird rechtssicher dokumentiert und Sie erhalten für jedes Schweißgerät ein Prüfprotokoll, das Sie anhand einer eindeutigen Identifikationsnummer zuordnen können. Ebenfalls bekommt jedes geprüfte Schweißgerät ein Prüfsiegel.

DGUV V3 Prüfungen bei B&K NRW-Arbeitsschutz

Wir sind als Prüfdienstleister seit über 10 Jahren auf dem Markt und haben einen breiten Erfahrungsschatz was die Prüfdienstleistungen, aber auch die Abläufe und die Kundenbedürfnisse angeht. Durch unsere Erfahrungen in allen Betriebsgrößen und Branchen, können wir auch für Sie die eine optimale und störungsfreie Durchführung gewährleisten. Als spezialisiertes Unternehmen haben wir die Abläufe der Prüfungen genau abgestimmt und können Ihnen dadurch auch einen atraktiven Preis anbieten. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften, können Sie von uns eine störungsfreie, rechtssichere und kostenatraktive Prüfung erwarten.

Ihre Vorteile – unsere Leistungen

E-Check vom Meisterbetrieb

Bei den Prüfungen setzten wir auf Qualität, Erfahrung und Fachkompetenz. Dementsprechend setzten wir nur Elektromeister und Elektrofachkräfte für die Überprüfung Ihre elektrischen ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel ein. Unsere Mitarbeiter sind mit modernster und geeichter Messtechnik ausgerüstet und werden regelmäßig durch Qualifizierungen auf dem neusten Stand der Technik gehalten.

Rund um die Uhr für Sie da

Wir sind 365 Tage und 24 Stunden am Tag für Sie im Einsatz und stellen uns auf Ihre Bedürfnisse im Unternehmen ein. Dabei unternehmen wir alles um Ihre Ausfallzeiten so gering wir möglich zu halten.

Vom Planungsgespräch bis zur Durchführung, Sie haben immer feste Ansprechpartner vor Ort und bei uns im Office.

Keine verstecken Kosten

Bei B&K NRW-Arbeitsschutz erhalten Sie bei allen DGUV V3 – Prüfungen Festpreise für Geräte, Verteilungen, Maschinen, etc.. Dadurch können wir Ihnen eine 100% transparente Preisgestaltung bieten. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten die während oder nach der Prüfung anfallen.

Die Abrechnung erfolgt immer nach Leistung, das heißt wir rechnen immer nur die tatsächlich geprüften Stückzahlen ab. Jegliche Planungszeit, Beratungsgespräche oder Rüstzeiten sind dabei für Sie immer inklusive.

Reaktionsschnell

Sie benötigen kurzfristig Elektroprüfungen? Kein Problem! Bei B&K NRW-Arbeitsschutz ist die Beratung immer umgehend und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein individuelles auf Sie angepasstes Angebot.

Kurzfristige Prüftermine und eine schnelle Dokumentation sind bei uns garantiert. Setzen Sie sich gerne mit uns für eine kostenlose Beratung in Verbindung.

Terminüberwachung Ihrer Prüfzyklen

Jede VDE Prüfung hat individuelle Prüfintervalle; da kann man leicht mal den Überblick verlieren. Durch unseren Erinnerungsservice kann Ihnen dies nicht mehr passieren. Völlig kostenfrei erinnern wir Sie rechtzeitig wenn bei Ihnen einer Ihren Prüfzyklen ausläuft und vereinbaren, wenn gewünscht, direkt einen neuen Prüftermin für die bevorstehenden DGUV-V3 Prüfungen. So können Sie sicher sein, dass Sie keine Frist mehr verpassen und bleiben rechtssicher.

Häufige Fragen zur Prüfung von Schweißgeräten (FAQ)

Der Unternehmer ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten. Er hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter getroffen werden.

Die Pflicht der Unternehmer ist in den folgenden Gesetzen und Verordnungen geregelt:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – „Grundpflichten der Unternehmer“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – § 5 Abs. (1) § 14 Abs. (2) „sichere Arbeitsmittel“
  • Deutsche gesetzliche Unfallversicherung – DGUV Vorschrit 3 „Sicherheit elektrische Betriebsmittel“

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebssicherheitsverordnung § 5 (1) darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die sicher sind. Weiter heißt es im § 14 (2) der Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsmittel die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen der Beschäftigen führen können, hat der Arbeitgeber wiederkehrend prüfen zu lassen.

Zudem fordern Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, in der DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Vorschrift 4, von den versicherten Betrieben, elektrische ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel / Anlagen zu prüfen, um die Beschäftigen vor Gefährdungen zu schützen.

Da viele Brände (31% = häufigste Brandursache) immer noch auf defekte Elektrogeräte und Elektroanlagen zurückzuführen sind, fordern Versicherer, die fachgerechte Prüfung elektrischer Betriebsmittel innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume ein.

Zusammenfassend reduzieren DGUV-V3 Elektroprüfungen, Personen- und Sachschäden und sind ein wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.

Laut DGUV Vorschrift 3 sind „elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen.“
In der Regel werden die elektrischen Betriebsmittel in Kategorien unterteilt:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel – alles was ein Stecker hat und leicht bewegt werden kann.
  • Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel – fest angeschlossene, montierte und schwer zu bewegende elektrische Geräte
  • Elektrische Anlagen – Gebäudeinstallationen und Maschinen
  • Lichtbogenschweißgeräte
  • Medizingeräte und Pflegebetten
  • Ladepunkte

Ortsveränderliche Geräte sind zum Beispiel:
Computer, Drucker, Tischlampen, Steckerleisten, Wasserkocher, Bohrmaschinen, Kabeltrommel…

Ortsfeste Geräte sind zum Beispiel:
Durchlauferhitzer, Kühlschrank, Herd, Spülmaschine, Dunstabzugshaube…

Elektrische ortsfeste Maschinen sind zum Beispiel:
Kreissäge, Presse, CNC Maschine, Fertigungsstraßen…

Elektrische Anlagen sind zum Beispiel:
Sicherungskästen, Steckdosen, Deckenbeleuchtung, Alarmanlagen…

Grundsätzlich gilt auch bei Schweißgeräten wir bei allen anderen elektrischen Betriebsmittel und Anlagen das der Prüfzyklus abhängig von der Gefährdungsbeurteilung ist. Umgebungseinflüße, Häuftigkeit, Zustand, Gerätealter und die letzten Messwerte spielen bei der Beurteilung und dem festlegen der Prüffrist eine große Rolle.

Darüberhinaus empfehlen die Berufsgenossenschaften in der BGR 500 und die DIN VDE 0544-4 eine Vierteljährliche Teilprüfung (Sichtprüfung, Schutzleitermessung, Funktionsprüfung, Wartung) und eine jährliche vollständige Prüfung durch eine Elektrofachkraft/“zum Prüfen Befähigte Person“.

1. Beauftragung

Nach Auftragserteilung kontaktieren wir Sie kurzfristig um einen individuellen Prüfungszeitraum festzulegen.

2. Einsatzplanung

Nachdem der Prüftermin festgelegt ist, klären wir mit Ihnen, den organisatorischen Ablauf z.B. Arbeitszeiten, Ansprechpartner, Prüfzyklen, Standorte u.s.w.. Ein von uns vorbereitetes Rundschreiben, zur Information Ihrer Mitarbeiter, ermöglicht einen reibungslosen Ablauf der Elektroprüfung.

3. Prüfungsdurchführung

Zum vereinbarten Prüftermin führen unsere Elektrofachkräfte selbstständig die Prüfarbeiten durch. Dabei werden alle elektrischen Geräte einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgt nach den DIN VDE Bestimmungen mit geeichten Messgeräten.

4. Auswertung

Nach erfolgreicher Durchführung der DGUV-V3 Prüfung dokumentieren und werten unsere Prüftechniker die Ergebnisse aus. Sie erhalten einen detaillierten, rechtssicheren, Prüfbericht mit der Möglichkeit, auf einen Blick eine Übersicht der Ergebnisse zu bekommen.

5. Terminüberwachung

Die Ergebnisse Ihrer Prüfung archivieren wir in unserem System. Wir übernehmen für Sie die Terminverfolgung der Wiederholungsprüfungen und melden uns rechtzeitig bei Ihnen.